Merkblatt und Wegleitung

Merkblatt und Wegleitung

für die Benützung des Gemeinschaftsraumes (Partyraum) Lindenhof

Der Gemeinschaftsraum (abgekürzt GR) dient gesellschaftlichem Zusammensein. Alle Lindenhof-Bewohner können diesen Raum mieten. Die Quartiergruppe Lindenhof (abgekürzt QGL) verwaltet den GR und möchte dadurch einen Dienst für die Lindenhof-Bewohner leisten. Die folgenden Regeln dienen als Grundlage, damit dieser Dienst reibungslos geleistet werden kann.

  1. Tragen Sie Sorge zum GR. Die nachfolgenden Benützer und die QGL, vor allem die Betreuer des GR sind Ihnen dankbar und Sie ersparen sich Ärger! Die Garage darf zum Ein- und Ausladen von Material und Essen benützt werden, das Parkieren von Autos ist allerdings untersagt!
  2. Die Betreuer des GR vereinbaren mit Ihnen den Zeitpunkt der Schlüsselabgabe. Wir gönnen Ihnen (gratis) Zeit für die Vorbereitung Ihres Anlasses. Der Zeitpunkt der Schlüsselübergabe ist jedoch abhängig vom Belegungsplan. Die Schlüssel geben Sie bitte bis spätestens 10.00 Uhr am Tag nach Ihrem Anlass ab. Die Betreuer kontrollieren die Sauberkeit und das Inventar des GR. Im Falle von Beanstandungen wird der Mieter aufgeboten. Bei Verlust der Schlüssel haftet der Mieter des GR für eine neue Schliessanlage.
  3. Mietpreis
MitgliederNichtmitglieder
Fr. 100.-Fr. 150.-

  1. Benützen können Sie den GR längstens bis 24.00 Uhr. Beim Verlassen ist jeder Lärm zu vermeiden, die unmittelbaren Nachbarn sind Ihnen dankbar dafür.  Jugendliche Benützer unter 18 Jahren ist die Belegung nur bis 22.00 Uhr gestattet und erfordert die Anwesenheit eines Erwachsenen. Eltern haften für Ihre Kinder. Nicht eingeladene und ungebetene Jugendliche sind weg zu weisen.
  2. Musik ist auf Zimmerlautstärke zu reduzieren, dies gilt besonders auch dann, wenn Fenster oder Türen geöffnet sind.
  3. Sämtliches Geschirr im Schrank steht den Benützern frei zur Verfügung. Es ist nach Gebrauch sauber gereinigt und komplett an den markierten Platz zurück zu stellen. Fehlendes resp. zerbrochenes Geschirr ist vom Mieter bei der Schlüsselrückgabe gemäss Inventarliste zu bezahlen. Die Entsorgung erfolgt durch den Mieter.
  4. Das Grillieren ausserhalb des GR ist nur mit Gas- oder Elektrogrill gestattet, keine Holzkohlegrills. Auch ist möglichst auf fettige Marinaden zu verzichten, damit die umliegenden Bewohner nicht von übermässigen Rauchentwicklungen belästigt werden. Das Anlehnen mit den Schuhen an den Wänden ist untersagt.
  5. Im ganzen GR ist absolutes Rauchverbot! Für alle entstandenen Schäden im GR (u.a. Mobiliar) ist der Mieter haftbar. Beim Rauchen vor dem GR bitte Lärm auf ein erträgliches Mass beschränken. Achten Sie darauf, Dekorationen an den Wänden und an der Decke so zu befestigen, dass keine Schäden entstehen.
  6. Hinterlassen Sie bitte den GR in sauberem Zustand. Der Boden muss feucht aufgenommen werden. Das erforderliche Putzmaterial steht Ihnen zur Verfügung. Vergessen Sie bitte das WC und den Eingang beim Putzen nicht!
  7. Am Ende Ihres Anlasses schliessen Sie bitte (nach Durchlüften) sämtliche Fenster. Entfernen Sie auch sämtliche Abfälle. Bezüglich des Kühlschranks besprechen Sie sich mit den Betreuern.
  8. ACHTUNG! Velos und Mofas dürfen nicht im Lindenhofareal abgestellt werden.          
    Die Garage darf für die Lindenhof Bewohner mit eigenem Wohnschlüssel, zum Ein- und Ausladen von Material und Essen benützt werden, das Parkieren von Autos ist allerdings untersagt! Bitte um Rücksichtnahme

Im Übrigen gilt das Reglement betreffend Betrieb des GR, welches beim Eingang angeschlagen ist. Im Falle von Missachtung dieser Regelungen, besonders bei Lärmbelästigung und mutwilliger Zerstörung wird dem betreffenden Lindenhofbewohner der GR bis auf weiteres nicht mehr vermietet.

Und nun viel Spass im Gemeinschaftsraum wünscht Ihnen die Quartiergruppe Lindenhof